24/07/2013
von Olli
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Da ich momentan mal wieder “die Schulbank drücke”, werde ich hier von Zeit zu Zeit ein bisschen was vom Lernstoff posten. Hauptsächlich dient das dann als Ablage / Lernhilfe / Lesezeichen für mich selbst, aber evtl. ist das Eine oder Andere auch für meine Leserschaft informativ.
Da die Inhalte aus meiner Feder stammen sind alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Nobody´s perfect und so.
Creative Commons:
Der Urheber räumt der Allgemeinheit Nutzungsrechte ein, die in verschiedenen Standard-Lizenzen geregelt sind. Diese Lizenzen beinhalten verschiedene Voraussetzungen, unter denen Dritte das Werk verwenden können. Beispiele für diese Vorrausetzungen sind Namensnennung des Urhebers, keine kommerzielle Nutzung, oder die Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Creative Commons-Lizenzen können vom Urheber auf unterschiedlichste Medien (Bilder, Fotos, Musik) angewandt werden.
Im Gegensatz zu den Creative Commons-Lizenzen, geht Copyleft noch einen Schritt weiter. Lizenzen unter Copyleft erlauben die Benutzung und Veränderung urheberrechtlich geschützten Werke so, als gäbe es kein Urheberrecht. Sinn einer Copyleft-Lizenz ist die unghinderte Verbreitung und Veränderung der Ur-Version sicher zu stellen.
Das bekannteste Bsp. für Copyleft, ist das Softwareprojekt GNU (oder GPL). Die Software Linux, das Grafikprogramm GIMP, sowie die Online-Enzyklopädie Wikipedia basieren darauf.